top of page

Der digitale Produktepass | DPP

Der Digitale Produktpass wird zunehmend zum Thema in Politik, Industrie und Medien. Für viele Unternehmen stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Was bedeutet diese Entwicklung konkret für Produkte, Lieferketten und die verfügbaren Daten?



Der Digitale Produktpass – ein Thema, das auch Schweizer KMU erreichen wird


In den letzten Monaten taucht der Begriff „Digitaler Produktpass (DPP)“ immer häufiger in Medien, Fachartikeln und Branchenveranstaltungen auf. Politische Diskussionen und regulatorische Initiativen greifen das Thema zunehmend auf. Für viele Unternehmen – insbesondere für KMU – bleibt jedoch oft unklar, was sich konkret hinter diesem Begriff verbirgt und welche Bedeutung er für die eigene Geschäftstätigkeit haben könnte.

Auf den ersten Blick scheint es sich um ein weiteres regulatorisches Projekt der Europäischen Union zu handeln, das primär Unternehmen innerhalb der EU betrifft. Doch dieser Eindruck greift zu kurz. Gerade exportorientierte Schweizer Industrie- und Handelsunternehmen werden sich mit dem Digitalen Produktpass früher oder später befassen müssen – nicht aufgrund einer direkten Regulierung, sondern aufgrund ihrer Rolle innerhalb europäischer Lieferketten.

Der Digitale Produktpass ist damit kein fernes Zukunftsthema, sondern ein Entwicklungs-schritt, der die Transparenz entlang von Lieferketten grundlegend verändern wird.

 

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass (DPP) kann vereinfacht als eine digitale Identität eines Produkts verstanden werden. Er enthält strukturierte Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts – von der Herkunft der Rohstoffe über die Produktion bis hin zu Nutzung, Reparatur und Recycling.

Der Zugang zu diesen Informationen erfolgt über digitale Technologien, beispielsweise über einen QR-Code oder eine digitale Datenplattform. Wird dieser Code gescannt, können zentrale Produktinformationen abgerufen werden.

Zu den möglichen Inhalten eines Digitalen Produktpasses gehören unter anderem Angaben zu verwendeten Materialien, zur Herkunft von Rohstoffen, zum CO₂-Fussabdruck, zur Reparierbarkeit eines Produkts oder zu dessen Recyclingfähigkeit. Auch Informationen über Hersteller, Komponenten oder Lieferketten können Bestandteil des Passes sein.

Für viele Leser lässt sich der Digitale Produktpass am einfachsten über einen Vergleich verstehen. In gewisser Weise erinnert er an den Beipackzettel eines Medikaments, der detaillierte Informationen über Zusammensetzung, Wirkung und Anwendung enthält. Ein anderer Vergleich ist das Sicherheitsdatenblatt beim Transport von Chemikalien, das präzise Auskunft über Stoffe, Risiken und den richtigen Umgang gibt.

Der Unterschied besteht darin, dass der Digitale Produktpass diese Informationen nicht auf Papier, sondern digital, strukturiert und entlang der gesamten Lieferkette verfügbar macht.

Das grundlegende Ziel besteht darin, Produkte transparenter zu machen. Ein Produkt soll künftig nicht mehr nur physisch existieren, sondern auch digital nachvollziehbar sein – hinsichtlich seiner Herkunft, seiner Zusammensetzung und seiner Umweltwirkungen.

 

Warum führt die EU den Digitalen Produktpass ein?

Der Digitale Produktpass ist ein Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und steht im Zusammenhang mit dem European Green Deal sowie der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR).

Mit dieser Initiative verfolgt die Europäische Union mehrere Ziele. Einerseits soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Produkte sollen langlebiger, reparierbarer und besser recycelbar werden. Andererseits soll die Transparenz über Umweltwirkungen von Produkten verbessert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bekämpfung von Greenwashing. Nachhaltigkeits-versprechen sollen künftig nicht mehr nur behauptet werden können, sondern müssen mit nachvollziehbaren Daten belegt werden.

Damit verschiebt sich Nachhaltigkeit zunehmend von einer kommunikativen Botschaft hin zu einer datenbasierten Steuerungsgrösse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

 

Warum Schweizer Unternehmen indirekt betroffen sind

Viele Schweizer Unternehmen gehen zunächst davon aus, dass sie vom Digitalen Produktpass nicht betroffen sind, da die entsprechenden Regelungen aus der Europäischen Union stammen. Formal betrachtet ist diese Einschätzung korrekt – Schweizer Unternehmen unterliegen diesen Vorschriften nicht direkt.

In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus.

Europäische Unternehmen, die künftig einen Digitalen Produktpass für ihre Produkte bereitstellen müssen, benötigen dafür Informationen entlang ihrer gesamten Lieferkette. Diese Daten stammen häufig von Lieferanten ausserhalb der EU – unter anderem aus der Schweiz.

Damit entsteht eine indirekte Betroffenheit: Wer in europäische Lieferketten eingebunden ist, wird Daten für den Digitalen Produktpass liefern müssen.

Besonders relevant ist dies für exportorientierte Branchen wie Maschinenbau, Elektronik, Automobilzulieferindustrie, Batterien, Bauprodukte, Textilien oder Konsumgüter. Auch Handelsunternehmen, die Produkte importieren und in der EU vertreiben, werden zunehmend mit entsprechenden Anforderungen konfrontiert werden.

Der Digitale Produktpass wirkt somit entlang der gesamten Wertschöpfungskette und erreicht dadurch auch viele Unternehmen ausserhalb der Europäischen Union.

 

Wann wird der Digitale Produktpass eingeführt?

Die Einführung des Digitalen Produktpasses erfolgt schrittweise und produktgruppen-spezifisch.

Die rechtliche Grundlage wurde im Jahr 2024 mit der Verabschiedung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) geschaffen. Diese Verordnung bildet den regulatorischen Rahmen für den Digitalen Produktpass.

Auf dieser Basis wird die Europäische Kommission in den kommenden Jahren für einzelne Produktgruppen sogenannte delegierte Rechtsakte erlassen. Darin wird festgelegt, welche Produkte künftig einen Digitalen Produktpass benötigen und welche Informationen darin enthalten sein müssen.

Ein erster konkreter Anwendungsbereich ist bereits definiert. Im Rahmen der EU-Batterieverordnung wird der Digitale Produktpass für industrielle Batterien und Fahrzeug-batterien verpflichtend eingeführt. Erste Anforderungen treten ab 2027 in Kraft.

Parallel dazu arbeitet die Europäische Union an weiteren Produktgruppen, bei denen der Digitale Produktpass eingeführt werden soll. Dazu gehören insbesondere Branchen mit hoher Umweltrelevanz oder komplexen Lieferketten, etwa Elektronik, Textilien, Bauprodukte oder bestimmte Konsumgüter.

 

Die eigentliche Herausforderung liegt in den Daten

Bei näherer Betrachtung zeigt sich schnell, dass der Digitale Produktpass weniger eine technologische als vielmehr eine Datenfrage ist.

Damit ein Produkt digital beschrieben werden kann, müssen Informationen über Materialien, Herkunft, Komponenten und weitere produktspezifische Eigenschaften verfügbar sein. In vielen Unternehmen sind diese Informationen jedoch über verschiedene Systeme, Organisationseinheiten oder Lieferanten verteilt.

Der Digitale Produktpass macht damit ein Thema sichtbar, das in zahlreichen Unternehmen bereits heute eine Herausforderung darstellt: die strukturierte Verfügbarkeit von Produkt- und Lieferkettendaten.

Genau hier liegt für viele Unternehmen die eigentliche Aufgabe der kommenden Jahre. Es geht weniger um einzelne IT-Werkzeuge, sondern vielmehr um die Frage, wie Produkt- und Lieferketteninformationen entlang der gesamten Supply Chain systematisch aufgebaut, gepflegt und verfügbar gemacht werden können.

Fest steht: Der Aufbau einer solchen Datenbasis geschieht nicht über Nacht. Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen, verschaffen sich einen wichtigen Handlungsspielraum – während spätere Reaktionen häufig unter deutlich höherem Zeit- und Kostendruck erfolgen.

Gerade in dieser frühen Phase kann es sinnvoll sein, SCM- und DPP-Experten beizuziehen, um die Anforderungen richtig einzuordnen und unnötige Umwege beim Aufbau der notwendigen Datenstrukturen entlang der Lieferkette zu vermeiden.

 

Schlussfolgerung

Der Digitale Produktpass wird die Transparenz in Lieferketten nachhaltig verändern. Produkte werden künftig nicht nur physisch existieren, sondern auch eine digitale Identität besitzen, die Informationen über Materialien, Herkunft und Umweltwirkungen zugänglich macht.

Für Schweizer Unternehmen entsteht daraus eine indirekte, aber sehr reale Betroffenheit. Wer Teil europäischer Lieferketten ist, wird sich mit den Anforderungen des Digitalen Produktpasses auseinandersetzen müssen.

Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesem Thema befassen, können diese Entwicklung jedoch nicht nur als regulatorische Herausforderung betrachten, sondern auch als Chance. Transparente Produktdaten und nachvollziehbare Lieferketten werden zunehmend zu einem strategischen Wettbewerbsvorteil.

Der Digitale Produktpass ist daher weniger ein isoliertes Regulierungsthema als vielmehr ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung entlang globaler Lieferketten.

Der Digitale Produktpass ist kein isoliertes IT-Projekt, sondern eine Aufgabe entlang der gesamten Lieferkette. In der Praxis zeigt sich deshalb zunehmend, dass Unternehmen von der Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern profitieren – von Supply-Chain-Experten über DPP-Plattformanbieter bis hin zu Fachspezialisten für Aussenhandel und Produktdaten.

 
 
 

Kommentare


bottom of page